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FG Hessen, 16.11.1989 - 10 K 998/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1990, 428
Wird zitiert von ... (5)
- FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - 1 K 667/05
Keine Einnahmeerzielungsabsicht bei einer von Erwerb an leerstehenden Wohnung
Selbst bei zwischenzeitlichen Leerständen von Wohnungen muss für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und dass eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. Hessisches Finanzgericht vom 16.11.1989, 10 K 998/89, EFG 1990, 428). - FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 K 313/05
Kein ausreichender Nachweis ernsthafter Vermietungsbemühungen für leerstehende …
Infolgedessen muss gerade bei Leerständen von Wohnungen für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. Hessisches Finanzgericht Urt. v. 16. November 1989 10 K 998/89, EFG 1990, 428). - FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
Werbungskosten bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht
Bei Leerständen von Wohnungen muss für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. Hessisches Finanzgericht vom 16.11.1989 10 K 998/89, EFG 1990, 428). - FG Hamburg, 16.05.2000 - II 497/99
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei gleichzeitigem Bemühen
Die Vermietungsabsicht muss vielmehr anhand äußerer Merkmale durch objektive Umstände dokumentiert sein (vgl. Hessisches FG Urteil vom 16.11.1989 10 K 998/89, EFG 1990, 428; FG Hamburg-Urteil vom 16.4.1998 V - 132/95, DATEV, Lexinform-Nr. 146743). - FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01
Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht
Bei Leerständen von Wohnungen muss für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16. November 1989, 10 K 998/89, EFG 1990, 428 sowie Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2003 , II 262/02 , dokumentiert in juris Nr. STRE200470353).